Wichtige Änderungen zum Bestellerprinzip

Zum 01. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass besonders Makler einige Änderungen beachten müssen beim Inserieren von Mietwohnungen

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass beim Vermitteln von Mietwohnungen derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten für die Beauftragung tragen muss. Damit sind Mietwohnungen für Interessenten künftig provisionsfrei, sofern der Interessent den Makler nicht selbst schriftlich mit einem Suchauftrag beauftragt.

Im Zuge dieses Gesetzes dürfen Makler unter Umständen auch nicht mehr mit dem Begriff „provisionsfrei“ arbeiten, da es sich dabei um irreführende Werbung handeln könnte. Um Makler an dieser Stelle vor Fehlern zu schützen, hat immowelt.de automatisierte Maßnahmen zur Unterdrückung von Provisionsangaben ergriffen:

  • Auf Exposés von Wohnungen, Häusern, Wohnen auf Zeit und Wohngemeinschaften wurden die Inhalte der Felder provisionsfrei und Mieterprovision automatisch entfernt.
  • Auch in Ergebnislisten wurde die Ausspielung von „provisionsfrei“ als Merkmal entfernt.

 

Überschriften und Objektbeschreibungen sollten Immobilienprofis selbst auf rechtlich korrekte Formulierungen prüfen und Hinweise auf „provisionsfrei“ entfernen, um sich vor Abmahnwellen zu schützen.

 

Mehr Infos und Diskussionen zum Bestellerprinzip finden Sie in unserem News-Bereich: Bestellerprinzip ist beschlossen: Das müssen Makler jetzt wissen

 
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