Erweiterungen der Angaben im Impressum

Auf Grund erweiterter gesetzlicher Anfragen insbesondere für Sparkassen wurde das Impressumsfeld Im Bereich "Zuständige Aufsichtsbehörde" auf 500 Zeichen erweitert.

So ist es möglich, erweiterte Informationen zu Aufsichtsbehörden, etc. abzubilden und damit den Anforderungen des Gesetzgebers nachzukommen.

 
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