Ab sofort sollen Anbieter bei der Erfassung einer Immobilienanzeige die vollständige Adresse des Objekts mit angeben - bislang war die Angabe der Straße optional, nun wird sie als Pflichtfeld abgefragt.
Soll die Adresse aber dennoch nicht öffentlich sichtbar sein, kann der Anbieter innerhalb der Erfassung entscheiden, die Straße auf Exposés nicht anzuzeigen. So kann ein Objekt, dessen konkrete Adresse bekannt ist, zwar über die Kartensuche grob verortet werden, die konkrete Adresse muss aber beim Anbieter erfragt werden.
Damit erhalten Anbieter mehr Kontaktanfragen, da sie häufiger in relevanten Suchergebnissen enthalten sein können und sind dennoch geschützt.
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