Neue Verordnung zum Energieausweis

Im Zuge der neuen Energiesparverordnung EnEV 2014, die am 01.05.2014 in Kraft tritt, wurde die Immobilienerfassung um neue Felder erweitert. 

Im Groben besagt die neue Verordnung, dass Immobilienanzeigen unabhängig ob Miete oder Kauf Angaben zum Energieausweis enthalten müssen sofern dieser vorliegt. Zu unterscheiden sind insbesondere Wohn- und Nicht-Wohnimmobilien. So ist bei Wohnimmobilien neben dem bestehenden Energiekennwert zukünftig auch die Energieklasse relevant. Bei Nichtwohnimmobilien kann wahlweise der Kennwert nach Strom oder Wärme getrennt ausgegeben werden.

Die neue Anzeigen für Energieausweise wird wie folgt dargestellt:

Wohnimmobilien mit Klassenangaben (Range 0-250):

Wohnimmobilien ohne Klassenangaben (Range 0-400):

Nicht-Wohnimmobilien (Range 0-1000):

Mehr Informationen zum neuen Energieausweis erhalten Sie hier:

http://www.immowelt.de/_common/immoweltag/Pflichtangaben_in_Immobilienanzeigen.pdf

 
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