estateSmart Update-News August 2020

Wir haben das Design der Widerrufsbelehrung neu gestaltet und mobil optimiert, damit Ihre Interessenten auch von unterwegs Ihre Angebote optimal abrufen können. Holen Sie zudem Einwilligungen zur Datenspeicherung und zum Angebotsversand für weitere Objekte über die neue Widerrufsbelehrung ein. Zuvor konnten Sie diese Einwilligungen nur über die Kontaktdatenvervollständigung abfragen. Zusätzlich haben Ihre Kunden ab sofort die Möglichkeit, der Objektakquise zuzustimmen, wenn Sie diese Option aktivieren. So könnte ein Interessent auch der nächste Auftraggeber für den Immobilienverkauf werden. Die passenden Texte dafür können Sie gern auch in den Einstellungen des Online-Contact-Managers anpassen. Wenn Sie die Einwilligungen nicht bei der Widerrufsbelehrung mitabfragen möchten, konfigurieren Sie einfach die Einstellungen unter „Einstellungen“ – „Online-Contact-Manager“ – „Einwilligungen DSGVO“.

Die neuen Einwilligungen sind auch in der erweiterten Kontaktsuche vorhanden, so dass Sie Ihre Kontakte einfach über diese Merkmale filtern können.

Wichtig: Passen Sie dringend Ihre Einstellungen zur Widerrufsbelehrung an, um weiterhin mit dem gesicherten Exposé arbeiten zu können: Verwenden Sie im Bearbeitungsmodus die neuen Muster-Texte beispielsweise für die Widerrufsbelehrung und passen Sie diese gegebenenfalls an. Damit Sie weiterhin rechtssicher agieren können, ist die Verwendung des gesicherten Exposés an die Einrichtung des Muster-Widerrufsformulars gebunden. Das Anbieten dieses Widerrufsformulars ist rechtlich zwingend erforderlich. Dies nimmt Ihnen estateSmart nun nach der einmaligen Konfiguration ab.

Das Formular wird dem Interessenten auf der Website mit der Widerrufsbelehrung und in der anschließenden Bestätigungsmail, die der Interessent nach abgeschlossenem Widerrufsbelehrungsprozess erhält, angezeigt.

Hinweis: Für den Gebrauch der Mustertexte besteht keine Gewähr auf Rechtssicherheit.

Wichtige neue Einstellungen für den Online-Contact-Manager bzw. die Widerrufsbelehrung

Die neue Widerrufsbelehrung ist an das Design des Online-Contact-Managers angelehnt. Daher haben wir auch die generellen Einstellungen für diese beiden Bereiche zusammengezogen und unter „Online-Contact-Manager“ vereinheitlicht. Die Design-Einstellungen und Angaben zu Impressum, AGB und Datenschutz, die Sie dort angeben, werden auf beiden Seiten identisch dargestellt und müssen nur einmal erfasst werden.

Sie können dort die AGB, die Datenschutzerklärung und das Impressum Ihrer eigenen Homepage verlinken, damit diese auf der Seite des Online-Contact-Managers und der Widerrufsbelehrung ausgespielt werden. Die entsprechenden Einstellungen können Sie ab sofort unter „Online-Contact-Manager“ – „Grundeinstellungen der Ansicht“ im Bereich „Fußzeile“ vornehmen.

Wichtig: Sie sind gesetzlich zur Hinterlegung Ihres Impressums verpflichtet. Hierfür stehen Ihnen die Felder „Link zum Impressum“ oder „Impressum/Anschrift“ zur Verfügung. Eines dieser beider Felder muss also zwingend mit den entsprechenden Informationen befüllt sein. Für den Fall, dass Sie Einwilligungen im Rahmen der „Einwilligungen DSGVO“ von Ihren Kunden einholen, gilt dies ebenfalls für den „Link zu Ihrer Datenschutzerklärung“.

Download der Widerrufsbelehrung verpflichtend für den Interessenten vor Entschlüsselung des Exposés

Um sicher zu stellen, dass der Interessent die Widerrufsbelehrung erhalten hat, haben wir das Vorgehen bei der Widerrufsbelehrung geändert. Der Interessent muss nun im Vorfeld zwingend die Widerrufsbelehrung über den Download-Button herunterladen. Erst danach erhält er Zugriff auf das Exposé.

Tipp: Schicken Sie sich doch einmal selbst ein Angebot mit gesichertem Exposé per E-Mail zu, um den neuen Prozess zu testen.

Erweiterung des Überschriften-Generators

Die KI für die Generierung von Exposé-Überschriften kann ab jetzt die Objektdaten „Halle“, „Gastronomie“ und „Einzelhandel“ berücksichtigen und passende Überschriften vorschlagen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg mit den neuen Features von estateSmart.

 
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